Vertragsbedingungen

Ariane Nagel · Leistungen im Bereich Recruiting-Marketing, Kandidatenansprache und Social Media · Stand 29. Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Ariane Nagel (nachfolgend Auftragnehmerin) und ihren Auftraggebern über Leistungen im Bereich Personalmarketing, Kandidatenansprache und Social-Media-Betreuung.

(2) Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern die Auftragnehmerin ihnen nicht ausdrücklich in Textform zustimmt.

(3) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot gehen diesen Bedingungen vor.

§ 2 Zustandekommen von Verträgen

(1) Angebote der Auftragnehmerin sind freibleibend und stellen keine bindende Vertragsofferte dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Der Vertrag kommt durch die in Textform (z. B. per E-Mail) erklärte Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande, spätestens jedoch mit Beginn der Leistungserbringung durch die Auftragnehmerin.

(3) Nebenabreden bedürfen der Textform.

(4) Erfolgt die Kommunikation mit dem Auftraggeber telefonisch, per E-Mail oder per Videocall, willigt der Auftraggeber ein, dass die Auftragnehmerin diese zu Beweis- und Dokumentationszwecken aufzeichnet beziehungsweise transkribieren lässt, sofern die Auftragnehmerin dies wünscht. Dies gilt nicht für Gespräche mit Kandidatinnen und Kandidaten (siehe § 10 Abs. 8).

§ 3 Vertragsgegenstand

(1) Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Die Verträge sind Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB. Geschuldet ist das sorgfältige Tätigwerden, nicht ein bestimmter Erfolg. Insbesondere werden weder die Besetzung einer Stelle innerhalb eines bestimmten Zeitraums noch eine bestimmte Anzahl von Bewerbungen oder ein bestimmter Kampagnenerfolg geschuldet.

(3) Eine Vergütung von Arbeitsuchenden erfolgt zu keinem Zeitpunkt. Sämtliche Leistungen werden ausschließlich gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet.

(4) Stellenausschreibungen werden geschlechtsneutral und im Einklang mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz formuliert. Die Auswahlentscheidung und deren diskriminierungsfreie Durchführung verbleiben beim Auftraggeber.

§ 4 Mitwirkung des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben zur Verfügung.

(2) Der Auftraggeber sichert zu, dass er an überlassenem Bild- und Textmaterial über die erforderlichen Rechte verfügt, und stellt die Auftragnehmerin insoweit von Ansprüchen Dritter frei.

(3) Verzögerungen, die auf ausbleibende oder verspätete Mitwirkung zurückgehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Vereinbarte Zeitpläne verschieben sich entsprechend.

§ 5 Werbekonten und Social-Media-Zugänge

(1) Für die Durchführung von Meta-Kampagnen (Facebook/Instagram) und vergleichbaren Werbemaßnahmen benötigt die Auftragnehmerin Zugriff auf ein Werbekonto (z. B. Meta Business Manager) des Auftraggebers.

(2) Inhaber und datenschutzrechtlich Verantwortlicher des Werbekontos bleibt in jedem Fall der Auftraggeber. Die Auftragnehmerin erhält ausschließlich die zur Kampagnenumsetzung erforderlichen Zugriffsrechte (z. B. als Werbetreibende mit Partnerzugriff) und wird nicht Vertragspartei des Auftraggebers gegenüber Meta oder anderen Plattformbetreibern.

(3) Für Entscheidungen des jeweiligen Plattformbetreibers – insbesondere die Ablehnung von Anzeigen sowie die Einschränkung oder Sperrung des Werbekontos – haftet die Auftragnehmerin nicht, soweit sie diese nicht selbst schuldhaft verursacht hat.

(4) Werbebudgets werden ausschließlich über das Konto des Auftraggebers abgerechnet, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist (siehe § 6 Abs. 3).

(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen Zugriffsrechte rechtzeitig eingerichtet werden; Verzögerungen hierdurch gehen zu seinen Lasten (siehe § 4 Abs. 3).

§ 6 Vergütung und Zahlung

(1) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Bestimmungen sowie ergänzend § 7.

(3) Kosten für Werbebudgets, Domains, Hosting und vergleichbare Leistungen Dritter trägt der Auftraggeber. Sie werden, soweit sie über die Auftragnehmerin laufen, ohne Aufschlag weitergegeben.

(4) Die Aufrechnung mit bestrittenen oder nicht rechtskräftig festgestellten Forderungen ist ausgeschlossen.

§ 7 Verzug und Rücktritt

(1) Gerät der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des Rückstands zurückzuhalten.

(2) Bleibt der Auftraggeber trotz Mahnung und angemessener Nachfristsetzung in Verzug, kann die Auftragnehmerin vom Vertrag zurücktreten und Ersatz des ihr hierdurch entstandenen Schadens verlangen.

(3) Das gesetzliche Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung bzw. zum Rücktritt aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall anteilig zu vergüten.

§ 8 Laufzeit und Kündigung

(1) Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Angebot. Ist nichts vereinbart, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende in Textform gekündigt werden.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.

§ 9 Nutzungsrechte

(1) An allen im Rahmen des Auftrags erstellten Inhalten – insbesondere Texten, Grafiken, Konzepten, Landingpages und Kampagnenstrukturen – räumt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber ein zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht ein.

(2) Die Rechteeinräumung erfolgt aufschiebend bedingt durch die vollständige Zahlung der jeweils zugrunde liegenden Vergütung.

(3) Die Auftragnehmerin ist berechtigt, den Auftraggeber und die für ihn erbrachten Leistungen als Referenz zu benennen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.

§ 10 Datenschutz und gemeinsame Verantwortlichkeit

(1) Rollen. Für Bewerberdaten ist der Auftraggeber Verantwortlicher im Sinne der DSGVO. Auswahl- und Einstellungsentscheidungen liegen ausschließlich bei ihm. Soweit die Auftragnehmerin Kandidatinnen und Kandidaten eigenständig anspricht, Erstgespräche führt und eine Vorauswahl trifft, sind die Parteien insoweit gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art. 26 DSGVO. Die nachfolgenden Absätze legen die Aufteilung der Pflichten fest.

(2) Zuständigkeiten. Die Auftragnehmerin verantwortet Ansprache, Entgegennahme eingehender Meldungen, Erstgespräch und Vorauswahl. Der Auftraggeber verantwortet Vorstellungsgespräche, Auswahlentscheidung, Vertragsanbahnung sowie die Verarbeitung im eigenen Haus. Die Übermittlung der Vorauswahl erfolgt nur mit Kenntnis der betroffenen Person.

(3) Rechtsgrundlagen. Die Verarbeitung im Bewerbungsverfahren stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO in Verbindung mit § 26 Abs. 1 BDSG. Die gezielte Ansprache von Personen, die sich nicht selbst beworben haben, stützt sich auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO; sie erfolgt ausschließlich über beruflich ausgerichtete Netzwerke und wird auf Wunsch der betroffenen Person unverzüglich eingestellt. Eine Aufnahme in einen Talentpool erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung.

(4) Information der Betroffenen. Die Auftragnehmerin informiert jede angesprochene Person beim ersten Kontakt darüber, wer sie ist, für welches Unternehmen sie tätig wird, woher die Daten stammen und wie die weitere Verarbeitung abläuft (Art. 13, 14 DSGVO).

(5) Betroffenenrechte. Anlaufstelle ist die Auftragnehmerin. Betroffene können ihre Rechte gleichwohl gegenüber jeder der beiden Parteien geltend machen (Art. 26 Abs. 3 DSGVO). Geht ein Antrag bei einer Partei ein, informiert diese die andere innerhalb von drei Werktagen und stellt die zur Beantwortung erforderlichen Informationen bereit.

(6) Transparenz. Das Wesentliche dieser Regelung wird betroffenen Personen zugänglich gemacht, indem es in die Datenschutzhinweise zur jeweiligen Stellenausschreibung aufgenommen wird.

(7) Speicherdauer. Die Auftragnehmerin löscht Kandidatendaten spätestens sechs Monate nach Abschluss des jeweiligen Besetzungsverfahrens, spätestens jedoch sechs Monate nach Vertragsende, und bestätigt dies auf Verlangen in Textform. Der Auftraggeber löscht Bewerberdaten nach den bei ihm geltenden Fristen unter Berücksichtigung des § 61b ArbGG in Verbindung mit § 15 Abs. 4 AGG.

(8) Sicherheit. Beide Parteien treffen geeignete Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Die Auftragnehmerin setzt insbesondere verschlüsselte Übertragung, Zugangsschutz mit Zwei-Faktor-Authentifizierung und Zugriffsbeschränkung ein. Gespräche mit Kandidatinnen und Kandidaten werden nicht aufgezeichnet.

(9) Dienstleister. Die zur Leistungserbringung eingesetzten Dienste – insbesondere Hosting, Formularübermittlung und E-Mail – sind in den Datenschutzhinweisen der Auftragnehmerin benannt. Mit ihnen bestehen Verträge nach Art. 28 DSGVO; Verarbeitungen außerhalb der EU beziehungsweise des EWR werden auf geeignete Garantien nach Kapitel V DSGVO gestützt. Die Kampagnenausspielung erfolgt über das Werbekonto des Auftraggebers und liegt in dessen Verantwortung.

(10) Datenschutzverletzungen. Wird einer Partei eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, informiert sie die andere unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden. Meldungen nach Art. 33 und Benachrichtigungen nach Art. 34 DSGVO nimmt die Partei vor, in deren Verantwortungsbereich der Vorfall eingetreten ist; die andere unterstützt.

(11) Innenverhältnis. Im Innenverhältnis stellt diejenige Partei die andere frei, in deren Verantwortungsbereich der Verstoß eingetreten ist.

§ 11 Domain-, Hosting- und Postfachverwaltung

(1) Kampagnenseiten werden im Regelfall unter einer allgemeinen, nicht auf den Auftraggeber personalisierten Domain der Auftragnehmerin betrieben; die Entgegennahme von Bewerbungen und Anfragen richtet sich in diesem Fall nach § 10. Diese Regelung gilt demgegenüber, soweit die Auftragnehmerin im jeweiligen Angebot ausdrücklich mit der technischen Einrichtung oder Verwaltung einer eigenen Domain, eines Hosting-Pakets oder E-Mail-Postfachs des Auftraggebers beauftragt wird.

(2) Die Auftragnehmerin verarbeitet dabei ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers und nutzt Zugriffe auf Postfächer oder Hosting-Umgebungen ausschließlich zur vereinbarten technischen Verwaltung, nicht zur Kenntnisnahme oder Nutzung der Postfachinhalte für eigene Zwecke.

(3) Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die über das Postfach verarbeiteten personenbezogenen Daten (z. B. Kunden- oder Bewerberkorrespondenz des Auftraggebers) bleibt der Auftraggeber. Die Auftragnehmerin handelt insoweit als Auftragsverarbeiterin im Sinne des Art. 28 DSGVO.

(4) Als technischer Sub-Dienstleister wird der jeweilige Hosting-Anbieter (z. B. STRATO AG) eingesetzt; dessen eigene Auftragsverarbeitungsbedingungen gelten ergänzend.

(5) Die Auftragnehmerin trifft geeignete technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, insbesondere Passwortschutz der Zugänge und Beschränkung des Zugriffs auf die zur Verwaltung erforderlichen Personen. Es gilt ergänzend die Vertraulichkeitsverpflichtung nach § 12.

(6) Wird der Auftragnehmerin im Rahmen der Verwaltung eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, informiert sie den Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden, und unterstützt ihn bei etwaigen Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33, 34 DSGVO. Ebenso unterstützt sie den Auftraggeber bei der Erfüllung von Betroffenenrechten, soweit dies die von ihr verwalteten Zugänge betrifft.

(7) Mit Beendigung der Verwaltung gibt die Auftragnehmerin sämtliche Zugangsdaten an den Auftraggeber zurück beziehungsweise löscht ihre eigenen Zugriffsrechte.

§ 12 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Informationen vertraulich, insbesondere Kalkulationen, Gehaltsdaten, Projektunterlagen und Kandidatendaten.

(2) Die Verpflichtung gilt für die Dauer von drei Jahren über das Vertragsende hinaus.

§ 13 Haftung

(1) Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf, und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahmen sowie für Entscheidungen des Auftraggebers im Auswahlverfahren besteht nicht.

(4) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, Ehingen an der Donau.

(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Ariane Nagel · Rißtisser Str. 19 · 89614 Öpfingen · Telefon 0151 750 911 00 · ariane-nagel@gmx.net · USt-IdNr. DE362410918